1.Vermieteung beinhaltet das benutzen des Bootes,versicherung des Bootes, vorgeschriebenes Zubehör und den Anker im St. Fuski.
In der Vermietung sind nicht beinhaltet die Kraftstoff Kosten und die Gebühren für ander Anker - Häfen.
2. Der Mieter bestätigt das über Boots und Navigations Kenntnisse verfügt um das gemietete Boot zu steuern.Soweit der Mieter einer dritten Person das Boot untervermietet so haftet er persönlich im Falle eines Schadens auch für diese Person.
3.1- Bezahlung im Voraus zu 100 % bevor das Boot gemietet wird.
3.2.Das Nachtanken des Bootes get zu lasten des Mieters
4.Der Mieter des Bootes übernimmt das Boot in einem einwandfreiem Zustand, Mitt vollem Bootstank, nicht beschädigt und im vollem Umfang Sicher zur Meer Benutzung. Diese gibt er auch sauber und unbeschädigt dem Vermieter zurück.Das Säubern von Verschmutzungen insbesondere Sonnemilchcreme Beschmutzungen wird mit der Kaution verrechnet.Eventuelle vorbeschädigungennsind im Übernahmeprotokoll zu vermerken.
5. Der Mieter ist verpflichtet das Boot zur vereinbarten Zeit zurück zu geben, spätestens um 19:00 Uhr , inklusive des komplett übernommen Zubehörs.
Im Falle eventueller Verspätungen bis
1 H- 50.-€ Abzug von der Kaution
Mehr als 1 Stunde wird ein voller Miettag verrechnet . Zudem erlischt das Recht für das Benutzen des Bootes am Folgetag, ohne Ausnahme.
Wetterverhältnisse sind kein Grund für die unbegründete Rückgabe des Bootes zur vereinbarten Zeit!
6.Der Mieter verpflichtet sich das er nicht :
- das Boot zum schleppen anderer Boote benutzen wird
- das Boot auserhalb der territorialen Gewässer der Republik Kroatien steuern wird
- das Boot einer dritten Person (ohne Zugeständnisse des Vermieters)untervermietet
-einer dritten Person im Boot zugestehen die Zollgesetze der Republik Kroatien zu umgehen
- einer dritten Person im Boot zugestehen die Fischfanggesetze und Tauchfanggesetze der Republik Kroatien zu umgehen
- einer dritten Person im Boot zugestehen die Archäologischen Gesetze im Meer zu umgehen
7. Der Mieter ist einverstanden alle eventuell auffallenden Schäden mit der Kaution zu verrechnen.
Im Falle das der Mieter keine Schäden verursacht hat ist der Vermieter verpflichtet die Kaution im vollen Betrag zurück zu erstatten.
8. Im Falle eines Schadens am Boot indem sich das Boot bis als 20 NM von der Basis befindet , verpflichtet sich das Nautik Team zur Intervention, Beseitigung des Schadens .
Sollte der Mieter den Schaden verursacht haben trägt er die Kosten der Intervention Beseitigung sowie die Schlepp Kosten des Nautik Teams.
Entfernungen von mehr als 20 NM verpflichtet den Mieter die Kosten der Beschädigung/Schleppkosten/Intervention der Nautik Team kosten zu übernehmen.
9. Der Mieter verpflichtet sich das das Nautik Team ihm das Boot laut den gesetzlichen Nautischen Vorgaben der Republik Kroatien übergeben zu haben .
10. Hiermit bestätige ich als Mieter das mir das Boot in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde .Zudem bestätige zum führen eines Bootes in der Lage zu sein . Des Weiteren übernehme ich jegliche Verantwortung für mich und die Besatzungsmitglieder zur Mietzeit.
Im Falle einer Havarie oder Gesetzes Verstöße übernehme ich die Haftung.
11. DAS SCHIFF WURDE DURCH EIN ELEKTRONISCHES GERÄT ÜBERWACHT, UM DEN STANDORT DES SCHIFFS BEI EINER STÖRUNG ODER UNFALL AUF SEE ZU BESTIMMEN.
12. BENUTZEN SIE DAS SCHIFF AUF EIGENE RISIKEN!